Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung.

2011 waren 19500 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Studien belegen, dass 65% der Kinder aus Scheidungsfamilien drei Jahre nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil haben. Die gemeinsame Elternverantwortung wurde im neuen Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 verankert und das Kindeswohl ins Zentrum gerückt. Dabei wurde gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz eine verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung eingeführt. Dieser verpflichtende Charakter der Beratung stößt häufig auf inneren Widerstand, da diese Zeit meist ohnehin emotional belastend und kostenintensiv ist. Durch eine gelungene Beratung bietet sich den Eltern allerdings die Chance die Perspektive zu wechseln und die Scheidungssituation mit allen Sorgen, Nöten und Ängsten aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen zu betrachten. Zusätzlich werden den Eltern Hilfestellungen, Informationen und Anregungen gegeben, die es ihnen möglich machen, ihre Kinder bestmöglich durch die schwierige Lebenssituation zu bringen.


Im beratungsraum.

Die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz im beratungsraum. unterstützt besorgte Eltern dabei ihre Kinder schonend und sicher durch diese belastende Lebensphase zu begleiten. Dabei werden die Rechte, die Sichtweisen und die Gefühlswelt der Kinder verdeutlicht. Auch werden die Eltern für Anzeichen von Überlastung und Auswirkungen der Scheidung auf die Kinder sensibilisiert sowie Informationen über bedarfsgerechte Vermittlung gegeben. Gleichzeitig wird individuell aufgezeigt, wie man als Elternteil – trotz großer Beschäftigung mit seinen eigenen Emotionen – den Kindern Sicherheit und Geborgenheit in der Zeit des Umbruchs bieten kann. Ziel ist es nicht nur, dass Kinder und Jugendliche gestärkt daraus hervorgehen, sondern auch die Eltern, da nachhaltige Konfliktbearbeitung ein Miteinander für und im Sinne der Kinder möglich macht.