Die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz im beratungsraum. unterstützt besorgte Eltern dabei ihre Kinder schonend und sicher durch diese belastende Lebensphase zu begleiten. Dabei werden die Rechte, die Sichtweisen und die Gefühlswelt der Kinder verdeutlicht. Auch werden die Eltern für Anzeichen von Überlastung und Auswirkungen der Scheidung auf die Kinder sensibilisiert sowie Informationen über bedarfsgerechte Vermittlung gegeben. Gleichzeitig wird individuell aufgezeigt, wie man als Elternteil – trotz großer Beschäftigung mit seinen eigenen Emotionen – den Kindern Sicherheit und Geborgenheit in der Zeit des Umbruchs bieten kann. Ziel ist es nicht nur, dass Kinder und Jugendliche gestärkt daraus hervorgehen, sondern auch die Eltern, da nachhaltige Konfliktbearbeitung ein Miteinander für und im Sinne der Kinder möglich macht.